Herzlich Willkommen

 

Prüfungstermine | Kirchdorf/Krems

Theoriprüfung

Eine Woche Anmeldefrist

Ohne gültiges Arztattest ist der Antritt zur Prüfung nicht möglich.

Für alle Klassen montags ab 13 Uhr.

Ausgenommen Mopedprüfung - jeden Freitag ab 13 Uhr.

Bitte nimm einen Lichtbildausweis mit


  • Februar - 19. | 26.
  • März - 11. | 25.
  • April - 8. | 22.
  • Mai - 6. | Di 21.
  • Juni - 3. | 17.
  • Juli - 1. | 15. | 29.


  • August - 12. | 26.
  • September - 9. | 23.
  • Oktober - 7. | 21.
  • November - 4. | 18.
  • Dezember - 2. | 16. | 30.


Da Prüfungen mit Beteiligung der örtlichen Behörden stattfinden (Vermeidung von Manipulation durch mehr-Augenprinzip) ist eine Kurzfristige An-/ Abmeldung mit großem organisatorischen Aufwand verbunden.

Praxisprüfung

Eine Woche Anmeldefrist

An jedem Donnerstag ab 8 Uhr

Deine Fahrprüfung beginnt am Übungsplatz. Nimm einen Lichtbildausweis.
Deine genaue Zeit erfährst du am Dienstag in der Prüfungswoche von der Fahrschule unter 07582 63183

Motorradprüfungen finden wieder ab 15. März 2024 statt

Achtung, offene Beträge sind bis zum Ende der Ausbildung an die Fahrschule, an folgende Bankverbindung zu überweisen.

RaiBa Kirchdorf an der Krems

AT68 3438 0000 0202 8033

Wichtig: Als Verwendungszweck den Namen des Kunden oder die Rechnungsnummer angeben


Beurteilungskriterien zur praktischen Fahrprüfung:
Auszüge aus dem Prüferhandbuch Oktober 2013


Fahrzeugüberprüfung - am Übungsplatz
Wenn  der  Kandidat  eine  ihm  gestellte  Aufgabe  nicht  lösen  (vorzeigen)  kann,  so  hat  der  Fahrprüfer  die  Möglichkeit,  dem  Kandidaten  eine  andere  Aufgabe  desselben  Themas  zu  stellen.  Für  die  Bewertung  maßgeblich  sind  die  Bedienung  der  Elemente des Fahrzeuges sowie das Durchführen von sicherheitsmäßig erforderlichen Kontrollen.

verkehrsfreier Raum - am Übungsplatz
Der Fahrprüfer beobachtet und beurteilt den Kandidaten während dieser Übungen von außerhalb des Prüfungsfahrzeuges. Da der Kandidat die Übungen allein im Fahrzeug durchführt und sich bei diesen Übungen so zu verhalten hat, als ob er sich auf einer öffentlichen Verkehrsfläche bewegt, hat er die entsprechende Blicktechnik anzuwenden, den Blinker zu betätigen, beim Ein- und Ausparken auch auf das „Ausscheren" des Vorderteiles seines Fahrzeuges zu achten. Gelingt dem Kandidaten eine  Teilübung  nicht,  so  hat  er  insgesamt  drei  Versuche,  die  Teilübung  erfolgreich  zu  absolvieren.  Ist  die Teilübung nicht gelungen, ist sie mit (M) zu bewerten.

Fahren im Verkehr
Es ist zu bewerten, ob der Kandidat die ständig verwendeten Bedienungseinrichtungen, wie Blinker, Lichtschalter etc. ohne zu suchen betätigen kann. Durch das Bedienen der Einrichtungen dürfen keine ungewollten Lenkbewegungen auftreten, ... Der Kandidat muss  z.B.  auch  ein  Fenster  öffnen  können,  ohne  dabei  die  Fahrlinie  ungewollt  zu  verändern. .... Der Kandidat muss selbständig den richtigen Gang entsprechend der gefahrenen Geschwindigkeit und den  Empfehlung  des  Fahrzeugherstellers  (Gangwechselanzeige)  einlegen.  Bei  einem  Schaltvorgang  muss  der  Kandidat  die  Gänge  wechseln  können,  ohne  auf  den  Schalthebel  zu  schauen. ...

Verkehrsbeobachtung
Der  Fahrprüfer  beurteilt  die  Fähigkeit  des  Kandidaten ... unter  Anwendung  der  richtigen  Blicktechnik. Der  Kandidat  hat  das  Verhalten  anderer Verkehrsteilnehmer richtig einzuschätzen und sein eigenes Verhalten ihnen gegenüber richtig anzupassen. Insbesondere hat der Kandidat Personen, die nicht unter den Vertrauensgrundsatz fallen, als solche zu erkennen.

Vorrang
Es ist zu beurteilen, ob der Kandidat die Vorrangsituation beim Annähern an eine Kreuzung erkennt, so  auch  das  Wissen,  dass  er  auf  einer  Vorrangstraße  fährt  oder  ob  der  Rechtsvorrang  gilt  oder  dem  Querverkehr  Vorrang  einzuräumen  ist.
Während  der  Prüfungsfahrt  ist  nicht  nur  die  Wahrung  des  Vorranges  anderer  Verkehrsteilnehmer  durch den Kandidaten zu beurteilen, sondern auch, ob der Kandidat z.B. einem aus einer Haltestelle wegfahrenden Linienbus die Vorfahrt gewährt. Auch beim Fahrstreifenwechsel ist das Verhalten des Kandidaten  gegenüber  Fahrzeugen  auf  dem  anderen  Fahrstreifen  zu  beurteilen  (richtiger  3-S-Blick).  Der  Kandidat  muss  auch  ein  Einbiegen  bei  zwei  parallelen  Fahrstreifen  durchführen  können,  ohne  dabei  ungewollt  den  Fahrstreifen  zu  wechseln.  Falls  er  den  Fahrstreifen  wechselt,  weil  es  die  Verkehrssituation  erfordert,  hat  er  dies  unter  Beachtung  des  übrigen  Verkehrs  richtig  und  sicher  zu  tun,  ohne einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt zu nehmen. Beim Einbiegen an Kreuzungen mit einem Fußgängerübergang oder mit einer Radfahrerüberfahrt ist der „Vorrang" des von hinten näherkommenden Fußgängers bzw. Radfahrers, der eventuell auf einem Radweg fährt, vom Kandidaten besonders zu beobachten

Wahl der Fahrlinie und des Fahrstreifens
Der  Kandidat  hat  die  richtige  Fahrlinie  innerhalb  des  Fahrstreifens  zu  wählen.  Dazu  sollte  auf  einer  geraden  Straße  der  Blick  weit  nach  vorne  gerichtet  werden,  jedoch  zur  Absicherung  immer  mit  Blicksprüngen  in  kürzere  Entfernungen.  Hingegen  sind  beim  Befahren  von  Kurven,  beim  Einbiegen  oder  beim  Befahren  eines  Kreisverkehrs  Blicksprünge  auch  in  den  Nahbereich  für  eine  runde,  klare  Fahrlinie erforderlich

Eingehaltene Sicherheitsabstände
Der  Fahrprüfer  beurteilt  die  vom  Kandidaten  eingehaltenen  Sicherheitsabstände  zu  allen  anderen  Verkehrsteilnehmern und Gegenständen auf der Straße. Er beurteilt auch, ob der Abstand zu gering ist oder ob bereits eine Gefährdung vorliegt. Zu geringe Abstände sind vom Kandidaten selbständig sofort zu korrigieren.

Wahl der Fahrgeschwindigkeit
Der Kandidat soll jeweils eine Fahrgeschwindigkeit wählen, die von einem vorausschauenden Lenker an dieser Stelle eingehalten wird. Er soll im Verkehrsgeschehen unauffällig „mitschwimmen". Die erlaubte   Höchstgeschwindigkeit   darf   nicht   überschritten   werden.   Wenn   die   erlaubte   Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschritten wird, gilt die Prüfung in jedem Fall als „nicht bestanden". Der Kandidat hat seine Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen anzupassen. Auch nicht erforderliches Langsamfahren ist als Fehler zu bewerten.

Verkehrszeichen
Verkehrszeichen,  die  für  den  Kandidaten  Bedeutung  haben,  hat  der  Kandidat  zu  erkennen,  richtig  zu  beurteilen  und  sein  Fahrverhalten  auf  deren  Inhalt  einzustellen. ...
Bei einer Anweisung des Fahrprüfers zu einem bestimmten Verhalten hat der Kandidat dieser  Anweisung  Folge  zu  leisten  (z.B.  „Bei  der  nächsten  Möglichkeit  nach  rechts  einbiegen"). Falls angenommen werden kann, dass dem Kandidaten die Örtlichkeiten des Prüfgebietes  nicht  bekannt  sind,  sollte  der  Fahrprüfer  nach  Möglichkeit  zusätzliche  Hilfestellung leisten.

Verkehrslichtsignalanlagen
Der Kandidat hat Verkehrslichtsignale zu beachten. Der Fahrprüfer hat bei der Beurteilung des  Fahrverhaltens  des  Kandidaten  zu  berücksichtigen,  ob  dem  Kandidaten  eindeutig  erkennbar war, wie oft die Verkehrslichtsignalanlage bereits grün geblinkt hat. ... Ein Einfahren in eine Kreuzung bei „Gelb" darf, sofern keine Gefährdung vorliegt, in keinem Fall zu einem Abbruch der Prüfung führen. Der  Kandidat  hat  beim  Einfahren  in  eine  Kreuzung  abzuschätzen,  ob  ein  Überqueren  der  Kreuzung möglich ist oder ob ein Rückstau in den Kreuzungsbereich zu erwarten ist. In diesem Fall ist auch bei „Grün" vor der Kreuzung anzuhalten.

Bodenmarkierungen
Der  Kandidat  hat  vorhandene  Bodenmarkierungen  zu  erkennen  und  sein  Verhalten  entsprechend darauf einzustellen. Sperrlinien  dürfen  nicht  überfahren  werden.  Sollte  jedoch  das  Überfahren  einer  Sperrlinie  oder  das  Befahren  einer  Sperrfläche  im  Rahmen  der  Flüssigkeit  des  Verkehrs  erforderlich  sein, beispielsweise weil der Fahrstreifen durch ein in zweiter Spur stehendes Fahrzeug verstellt ist, ist dieses Fahrverhalten des Kandidaten zulässig, wenn dadurch kein anderer Verkehrsteilnehmer  behindert  oder  gar  gefährdet  ist.  Der  Kandidat  hat  sich  so  zu  verhalten,  
wie  sich  ein  „durchschnittlicher  Verkehrsteilnehmer"  in  dieser  Situation  verhält.  Falls  der  Kandidat  Hemmungen  hat,  hier  weiterzufahren,  kann  der  Fahrprüfer  ihm  einen  kurzen  Hinweis geben.

Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers
Der  Kandidat  muss  ohne  Hilfe  des  Fahrprüfers  oder  des  Fahrlehrers  entscheiden,  ob  und  wann  die  Anzeige  durch  den  „Blinker"  erforderlich  ist.  Der  Kandidat  hat  den  „Blinker"  so  rechtzeitig zu betätigen, dass seine Absicht anderen Verkehrsteilnehmern erkennbar ist und sie ihr Verhalten darauf einstellen können. Einen Fehler stellt dabei falsches Betätigen dar, sowie zu frühes, zu spätes oder kein Betätigen des „Blinkers". Ebenso ein verspätetes Ausschalten

Besprechung von erlebten

Es soll an geeigneter Stelle angehalten werden (am günstigsten am Ende der Prüfungsfahrt) und der Kandidat soll über die im Rahmen  der  Prüfungsfahrt  unmittelbar  vorher  erlebte  Verkehrssituationen  befragt  werden,  um  das  Verständnis  der  Zusammenhänge von Verkehrsabläufen zu beurteilen. Es sollte daher eine in die angeführten Themenbereiche einordbare Verkehrssituation  besprochen  werden,  um  die  Verkehrssinnbildung  des  Kandidaten  zu  hinterfragen.  Es  sollte  dabei  eine  Situation  gewählt werden, in der der Kandidat einen Fahrfehler begangen hat. Der Kandidat kann dabei erklären, wieso dieser Fehler zustande gekommen ist.

Beurteilung
Der Kandidat hat somit die Möglichkeit, einen eventuell während der Fahrt gemachten Fahrfehler zu erklären und sein Fahrverhalten  zu  begründen.  Es  liegt  damit  im  Ermessen  des  Fahrprüfers,  falls  die  Erklärung  des  Fehlers  ausreichend  ist,  den  gemachten Fahrfehler nicht bzw. nicht so schwerwiegend anzurechnen bzw. zu erkennen, dass aus der Begründung des Kandidaten  (aus  seiner  subjektiven  Sicht  der  Verkehrssituation)  gar  kein  Fahrfehler  aufgetreten  ist.  Dieser  Prüfungsteil  darf  keinesfalls  zu  einer  zusätzlichen  mündlichen  Prüfung  werden.  Das  Wissen  über  das  richtige  Verhalten  allein  genügt  nicht,  vielmehr  ist  bei  der  praktischen  Prüfung  das  richtige  Verhalten  zu  demonstrieren.  Sollte  sich  der  Kandidat  falsch  verhalten  haben,  sind  eine  Erklärung  und  das  Wissen  über  das  richtige  Verhalten  alleine  nicht  ausreichend,  den  Fehler  als  solchen  nachzusehen. Dies ist nur möglich, wenn der Kandidat eine Erklärung für sein Verhalten hat. Deshalb  sollen  hier  nicht  „Zusatzpunkte"  vergeben  werden,  sondern  dieser  Punkt  ist  so  zu  verstehen,  dass  aufgezeichnete  Fehler  nicht  als  Fehler  gewertet  werden,  sofern  eine  entsprechende  Erklärung  dafür  gegeben  wird.

 

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