Prüfungstermine | Kirchdorf/Krems
Theoriprüfung
Eine Woche Anmeldefrist
Ohne gültiges Arztattest ist der Antritt zur Prüfung nicht möglich.
Für alle Klassen montags ab 13 Uhr.
Ausgenommen Mopedprüfung - jeden Freitag ab 13 Uhr.
Bitte nimm einen Lichtbildausweis mit
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Da Prüfungen mit Beteiligung der örtlichen Behörden stattfinden (Vermeidung von Manipulation durch mehr-Augenprinzip), ist eine Kurzfristige An-/ Abmeldung mit großem organisatorischen Aufwand verbunden.
Praxisprüfung
Eine Woche Anmeldefrist
An jedem Donnerstag ab 8 Uhr
Deine Fahrprüfung beginnt am Übungsplatz. Nimm einen Lichtbildausweis.
Deine genaue Zeit erfährst du am Dienstag in der Prüfungswoche von der Fahrschule unter 07582 63183
Motorradprüfungen finden wieder ab 15. März 2024 statt
Achtung, offene Beträge sind bis zum Ende der Ausbildung an die Fahrschule, an folgende Bankverbindung zu überweisen.
RaiBa Kirchdorf an der Krems
AT68 3438 0000 0202 8033
Wichtig: Als Verwendungszweck den Namen des Kunden oder die Rechnungsnummer angeben
Beurteilungskriterien zur praktischen Fahrprüfung:
Auszüge aus dem Prüferhandbuch Oktober 2013
Fahrzeugüberprüfung - am Übungsplatz
Wenn der Kandidat eine ihm gestellte Aufgabe nicht lösen (vorzeigen) kann, so hat der Fahrprüfer die Möglichkeit, dem Kandidaten eine andere Aufgabe desselben Themas zu stellen. Für die Bewertung maßgeblich sind die Bedienung der Elemente des Fahrzeuges sowie das Durchführen von sicherheitsmäßig erforderlichen Kontrollen.
verkehrsfreier Raum - am Übungsplatz
Der Fahrprüfer beobachtet und beurteilt den Kandidaten während dieser Übungen von außerhalb des Prüfungsfahrzeuges. Da der Kandidat die Übungen allein im Fahrzeug durchführt und sich bei diesen Übungen so zu verhalten hat, als ob er sich auf einer öffentlichen Verkehrsfläche bewegt, hat er die entsprechende Blicktechnik anzuwenden, den Blinker zu betätigen, beim Ein- und Ausparken auch auf das „Ausscheren" des Vorderteiles seines Fahrzeuges zu achten. Gelingt dem Kandidaten eine Teilübung nicht, so hat er insgesamt drei Versuche, die Teilübung erfolgreich zu absolvieren. Ist die Teilübung nicht gelungen, ist sie mit (M) zu bewerten.
Fahren im Verkehr
Es ist zu bewerten, ob der Kandidat die ständig verwendeten Bedienungseinrichtungen, wie Blinker, Lichtschalter etc. ohne zu suchen betätigen kann. Durch das Bedienen der Einrichtungen dürfen keine ungewollten Lenkbewegungen auftreten, ... Der Kandidat muss z.B. auch ein Fenster öffnen können, ohne dabei die Fahrlinie ungewollt zu verändern. .... Der Kandidat muss selbständig den richtigen Gang entsprechend der gefahrenen Geschwindigkeit und den Empfehlung des Fahrzeugherstellers (Gangwechselanzeige) einlegen. Bei einem Schaltvorgang muss der Kandidat die Gänge wechseln können, ohne auf den Schalthebel zu schauen. ...
Verkehrsbeobachtung
Der Fahrprüfer beurteilt die Fähigkeit des Kandidaten ... unter Anwendung der richtigen Blicktechnik. Der Kandidat hat das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer richtig einzuschätzen und sein eigenes Verhalten ihnen gegenüber richtig anzupassen. Insbesondere hat der Kandidat Personen, die nicht unter den Vertrauensgrundsatz fallen, als solche zu erkennen.
Vorrang
Es ist zu beurteilen, ob der Kandidat die Vorrangsituation beim Annähern an eine Kreuzung erkennt, so auch das Wissen, dass er auf einer Vorrangstraße fährt oder ob der Rechtsvorrang gilt oder dem Querverkehr Vorrang einzuräumen ist.
Während der Prüfungsfahrt ist nicht nur die Wahrung des Vorranges anderer Verkehrsteilnehmer durch den Kandidaten zu beurteilen, sondern auch, ob der Kandidat z.B. einem aus einer Haltestelle wegfahrenden Linienbus die Vorfahrt gewährt. Auch beim Fahrstreifenwechsel ist das Verhalten des Kandidaten gegenüber Fahrzeugen auf dem anderen Fahrstreifen zu beurteilen (richtiger 3-S-Blick). Der Kandidat muss auch ein Einbiegen bei zwei parallelen Fahrstreifen durchführen können, ohne dabei ungewollt den Fahrstreifen zu wechseln. Falls er den Fahrstreifen wechselt, weil es die Verkehrssituation erfordert, hat er dies unter Beachtung des übrigen Verkehrs richtig und sicher zu tun, ohne einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt zu nehmen. Beim Einbiegen an Kreuzungen mit einem Fußgängerübergang oder mit einer Radfahrerüberfahrt ist der „Vorrang" des von hinten näherkommenden Fußgängers bzw. Radfahrers, der eventuell auf einem Radweg fährt, vom Kandidaten besonders zu beobachten
Wahl der Fahrlinie und des Fahrstreifens
Der Kandidat hat die richtige Fahrlinie innerhalb des Fahrstreifens zu wählen. Dazu sollte auf einer geraden Straße der Blick weit nach vorne gerichtet werden, jedoch zur Absicherung immer mit Blicksprüngen in kürzere Entfernungen. Hingegen sind beim Befahren von Kurven, beim Einbiegen oder beim Befahren eines Kreisverkehrs Blicksprünge auch in den Nahbereich für eine runde, klare Fahrlinie erforderlich
Eingehaltene Sicherheitsabstände
Der Fahrprüfer beurteilt die vom Kandidaten eingehaltenen Sicherheitsabstände zu allen anderen Verkehrsteilnehmern und Gegenständen auf der Straße. Er beurteilt auch, ob der Abstand zu gering ist oder ob bereits eine Gefährdung vorliegt. Zu geringe Abstände sind vom Kandidaten selbständig sofort zu korrigieren.
Wahl der Fahrgeschwindigkeit
Der Kandidat soll jeweils eine Fahrgeschwindigkeit wählen, die von einem vorausschauenden Lenker an dieser Stelle eingehalten wird. Er soll im Verkehrsgeschehen unauffällig „mitschwimmen". Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden. Wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschritten wird, gilt die Prüfung in jedem Fall als „nicht bestanden". Der Kandidat hat seine Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen anzupassen. Auch nicht erforderliches Langsamfahren ist als Fehler zu bewerten.
Verkehrszeichen
Verkehrszeichen, die für den Kandidaten Bedeutung haben, hat der Kandidat zu erkennen, richtig zu beurteilen und sein Fahrverhalten auf deren Inhalt einzustellen. ...
Bei einer Anweisung des Fahrprüfers zu einem bestimmten Verhalten hat der Kandidat dieser Anweisung Folge zu leisten (z.B. „Bei der nächsten Möglichkeit nach rechts einbiegen"). Falls angenommen werden kann, dass dem Kandidaten die Örtlichkeiten des Prüfgebietes nicht bekannt sind, sollte der Fahrprüfer nach Möglichkeit zusätzliche Hilfestellung leisten.
Verkehrslichtsignalanlagen
Der Kandidat hat Verkehrslichtsignale zu beachten. Der Fahrprüfer hat bei der Beurteilung des Fahrverhaltens des Kandidaten zu berücksichtigen, ob dem Kandidaten eindeutig erkennbar war, wie oft die Verkehrslichtsignalanlage bereits grün geblinkt hat. ... Ein Einfahren in eine Kreuzung bei „Gelb" darf, sofern keine Gefährdung vorliegt, in keinem Fall zu einem Abbruch der Prüfung führen. Der Kandidat hat beim Einfahren in eine Kreuzung abzuschätzen, ob ein Überqueren der Kreuzung möglich ist oder ob ein Rückstau in den Kreuzungsbereich zu erwarten ist. In diesem Fall ist auch bei „Grün" vor der Kreuzung anzuhalten.
Bodenmarkierungen
Der Kandidat hat vorhandene Bodenmarkierungen zu erkennen und sein Verhalten entsprechend darauf einzustellen. Sperrlinien dürfen nicht überfahren werden. Sollte jedoch das Überfahren einer Sperrlinie oder das Befahren einer Sperrfläche im Rahmen der Flüssigkeit des Verkehrs erforderlich sein, beispielsweise weil der Fahrstreifen durch ein in zweiter Spur stehendes Fahrzeug verstellt ist, ist dieses Fahrverhalten des Kandidaten zulässig, wenn dadurch kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert oder gar gefährdet ist. Der Kandidat hat sich so zu verhalten,
wie sich ein „durchschnittlicher Verkehrsteilnehmer" in dieser Situation verhält. Falls der Kandidat Hemmungen hat, hier weiterzufahren, kann der Fahrprüfer ihm einen kurzen Hinweis geben.
Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers
Der Kandidat muss ohne Hilfe des Fahrprüfers oder des Fahrlehrers entscheiden, ob und wann die Anzeige durch den „Blinker" erforderlich ist. Der Kandidat hat den „Blinker" so rechtzeitig zu betätigen, dass seine Absicht anderen Verkehrsteilnehmern erkennbar ist und sie ihr Verhalten darauf einstellen können. Einen Fehler stellt dabei falsches Betätigen dar, sowie zu frühes, zu spätes oder kein Betätigen des „Blinkers". Ebenso ein verspätetes Ausschalten
Besprechung von erlebten
Es soll an geeigneter Stelle angehalten werden (am günstigsten am Ende der Prüfungsfahrt) und der Kandidat soll über die im Rahmen der Prüfungsfahrt unmittelbar vorher erlebte Verkehrssituationen befragt werden, um das Verständnis der Zusammenhänge von Verkehrsabläufen zu beurteilen. Es sollte daher eine in die angeführten Themenbereiche einordbare Verkehrssituation besprochen werden, um die Verkehrssinnbildung des Kandidaten zu hinterfragen. Es sollte dabei eine Situation gewählt werden, in der der Kandidat einen Fahrfehler begangen hat. Der Kandidat kann dabei erklären, wieso dieser Fehler zustande gekommen ist.
Beurteilung
Der Kandidat hat somit die Möglichkeit, einen eventuell während der Fahrt gemachten Fahrfehler zu erklären und sein Fahrverhalten zu begründen. Es liegt damit im Ermessen des Fahrprüfers, falls die Erklärung des Fehlers ausreichend ist, den gemachten Fahrfehler nicht bzw. nicht so schwerwiegend anzurechnen bzw. zu erkennen, dass aus der Begründung des Kandidaten (aus seiner subjektiven Sicht der Verkehrssituation) gar kein Fahrfehler aufgetreten ist. Dieser Prüfungsteil darf keinesfalls zu einer zusätzlichen mündlichen Prüfung werden. Das Wissen über das richtige Verhalten allein genügt nicht, vielmehr ist bei der praktischen Prüfung das richtige Verhalten zu demonstrieren. Sollte sich der Kandidat falsch verhalten haben, sind eine Erklärung und das Wissen über das richtige Verhalten alleine nicht ausreichend, den Fehler als solchen nachzusehen. Dies ist nur möglich, wenn der Kandidat eine Erklärung für sein Verhalten hat. Deshalb sollen hier nicht „Zusatzpunkte" vergeben werden, sondern dieser Punkt ist so zu verstehen, dass aufgezeichnete Fehler nicht als Fehler gewertet werden, sofern eine entsprechende Erklärung dafür gegeben wird.