Führerscheinklassen
Moped
Klasse AM Moped oder Microcars / ATVs / leichte Quads. Beginn der Ausbildung: 14 Jahre und 10 Monate (mit Einverständniserklärung d. Erziehungsberechtigten). Zum Lenken von Motorfahrrädern mit weniger als 50 ccm Hubraum oder Kraftwagen (Microcar) bis 425 Kg Eigenmasse bis 6 KW Leistung (als Selbstzünder) und einer Bauartgeschwindigkeit bis 45 km/h. Elektro-Krafträder mit mehr als 600 W Leistung und mindestens 25 km/h Bauartgeschwindigkeit. Nach theoretischer Einweisung von acht Unterrichtseinheiten einer Theorieprüfung und anschließender praktischer Ausbildung wird der Führerschein zu deinem 15. Geburtstag ausgestellt.
Motorrad
Klasse A1 ( Motorrad bis 125 ccm, Trikes bis 15 KW ) Beginn der Ausbildung: 15,5 Jahre. Diese Führerscheinklasse umfasst Motorräder mit/ohne Beiwagen. Ausgestattet mit maximal 125 ccm Hubraum und bis 11 kW Motorleistung. Weiters dreirädrige Krafträder mit nicht mehr als 15 kW Leistung. Die erste Phase beginnt mit dem Grundkurs, sechs Theorieeinheiten, 14 Praxiseinheiten und endet mit der Prüfung. Innerhalb 14 Monaten ist ein Fahrsicherheitstraining und eine Perfektionsfahrt zu absolvieren Nach zwei Jahren ist ein Aufstieg in die Klasse A2 durch eine Praxisprüfung oder sieben Fahrstunden möglich. Gleichzeitig ermöglichen wir dir ab diesem Alter den Zugang zur B L17- Ausbildung. Die Ausdehnung des B-Führerscheins nach fünf Jahren auf A1 ist auch mit nur sechs Fahrstunden möglich und erfordert keine Prüfung ( Führerschein Code 111 ). Der Aufstieg einer Code-111 eintragung in die nächsthöheren Kraftradklasse A ist aber nur mit einem Theoriekurs einer Praxisausbildung und Prüfungen zu absolvieren.
Klasse A2 ( Leichtmotorrad ) Beginn der Ausbildung: 17,5 Jahre. Mit diesem Schein ist es dir erlaubt Krafträder mit/ohne Beiwagen und einer Leistung bis 35 kW zu lenken. Außerdem darfst du auch gedrosselte Krafträder, deren Ausgangsleistung von maximal 70 kW auf 35 kW typisiert sind lenken. So sparst du dir die extra Anschaffung eines Bikes beim Aufstieg in die nächst höher Führerscheinklasse. Diese Ausbildung umfasst sechs Theorieeinheiten und 14 Praxiseinheiten mit Prüfung. Innerhalb 14 Monaten ist ein Fahrsicherheitstraining und eine Perfektionsfahrt zu absolvieren bei Direkteinstieg. Kein Fahrtraining oder Perfektionsfahrt ist bei Aufstieg von A1 nötig. Zeitgleiche Ausbildung zum B-Führerschein möglich. Nach zwei Jahren ist ein Aufstieg für die Klasse A durch eine Praxisprüfung oder sieben Fahrstunden möglich.
Klasse A ( Motorrad ) Die Königsklasse der einspurigen Kraftfahrzeuge wird als Kraftrad bezeichnet und erlaubt dir das Steuern von Motorrädern ohne Leistungslimit, auch mit Beiwagen. Die Ausbildung umfasst sechs Theorieeinheiten und 14 Praxiseinheiten mit Prüfung. Innerhalb 14 Monaten ist ein Fahrsicherheitstraining und eine Perfektionsfahrt zu absolvieren. Beginn der Ausbildung: 23 Jahre und 6 Monate. Oder 20 Jahre nach zweijährigen Vorbesitz der Klasse A2, schließlich eine praktische Prüfung oder sieben Fahrlektionen. Bei Aufstieg von A1 und A2. ist kein Fahrsicherheitstraining und Perfektionsfahrt nötig
PKW und L-17
PKW Vollausbildung ( Auto mit Anhänger bis 750 kg, Trike und ATV/Quad bis 400 Kg Eigenmasse). Beginn der Ausbildung: 17 Jahre und 6 Monate. Der Personenkraftwagen ist die Bezeichnung für Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kg. Die Ausbildung berechtigt auch zum Lenken von Trikes, das sind Kraftfahrzeuge mit drei Rädern und mehr als 15 kW Leistung (ab 21 Jahren in Österreich) - Krafträder mit drei Rädern zählen ab 460 mm Spurabstand in einer Querachse als dreirädig - und Quads/ All Terrain Vehicles, das sind Kraftwagen mit Charakterzügen eines Kraftrades bis 400 Kg Eigenmasse. Besonderheiten zur Beförderung: Inklusive Lenker dürfen bis zu neun Personen mitgeführt werden, sofern dies im Zulassungschein vermerkt ist. Wenn du zu Transportzwecken einen Anhänger ziehen willst, achte darauf, dass bei diesem die höchste zulässige Gesamtmasse bis 750 kg nicht überschritten wird. Der Umgang mit den Gewichtsverhältnissen, die über die 0,75 Tonnen Grenze steigen werden in unserer Schulung zum Code 96 bzw. in der EzuB-Theorie und -Praxis vermittelt. Die Klasse B ist in die beiden Ausbildungsvarianten a und b geglieder. a. Theoriekurs und Praxis in 18 Fahrlektionen mit dem Fahrlehrer, oder b. Theoriekurs und Praxis in 12 Fahrlektionen + 1000 km Übungsfahrten mit Begleitperson. Zeitgleiche Ausbildung zum A2-Führerschein möglich.
PKW L-17 ( vorgezogene Lenkberechtigung - auch Quads bis 400 Kg Eigenmasse, siehe oben) Beginn der Ausbildung: 15 Jahre und 6 Monate. Das Ereignis dieser Führerscheinklasse zeichnet sich durch den Aufwand spezieller Lehrqualifikation aus, und dies greift vor allem bei der Möglichkeit dein Können schon nach wenigen Fahrstunden im Strassenverkehr unter Aufsicht deines Begleiters erfahrbar zu machen (mind. 3000 Kilometer). Dein Alter von 15,5 Jahren verschafft dir auch die Berechtigung zur Teilnahme an der Motorradausbildung der 125 ccm Klasse, die wir dir in Kombination kostengünstig vermitteln. Besonderheiten: Das ziehen von leichten Anhängern während der Fahrt in Anwesenheit der Begleitperson ist zulässig. Es dürfen soviele Personen mitgenommen werden, wie laut Typenbescheinigung vereinbart. Für Fahrer und Beifahrer gilt die null Promillegrenze. Nach Erhalt des Führerscheins sind für dich nur noch ein Fahrsicherheitstraining und eine Perfektionsfahrt zu leisten.
Schwerer Anhänger und Code 96
BE ( PKW + schwerer Anhänger / 7000 Kilogramm ) Beginn der Ausbildung: 17,5 Jahre Diese Erweiterung ist erforderlich um einen schweren Anhänger (bis 3,5t höchst-zulässige Gesamtmasse) dessen Gesamtmasse die höchstzulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges übersteigt ziehen zu dürfen. Oder die Summe beider höchstzulässigen Gesamtmassen übersteigt 3500 kg, dann ist eine Lenkberechtigung der Klasse BE Pflicht. Nach dem dreistündigen Zusatzkurs BE und vier Fahrlektionen trittst du zur theoretischen und praktischen Prüfung an. Für Berechtigte der Klassen B zusammen mit F oder C reicht unter Voraussetzung von drei jährigem Praxisnachweis und zwei Fahrlektionen die Ablegung der praktischen Prüfung.
B Code 96 (PKW-Anhängergespann bis 4,25 Tonnen) Beginn der Ausbildung: 16,5 Jahre Drei Lektionen Theorie und vier Lektionen Praxis. Danach wird der Code 96 in den Führerschein eingetragen. Es ist keine Ablegung einer Prüfung erforderlich. Phase zwei: Nein Die Summe der beiden höchstzulässigen Gesamtgewichter - Auto und Anhänger - darf dann 4250 kg nicht überschreiten.
Lastwagen und Anhänger
Klasse C+E Beginn der Ausbildung: 17 Jahre und 6 Monate (für Berufskraftfahrer) C: Kraftwagen bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg beträgt. Grundkurs plus 16 Unterrichtseinheiten klassenspezifisch + 10 Einheiten Praxisausbildung und Prüfung. Der Führerschein ist auf fünf Jahre befristet und wird nach einer ärztlichen Untersuchung wieder gültig. Ab dem 60. Lebensjahr ist der Führerschein auf zwei Jahre befristet.
Traktor und Zugmaschinen
Klasse F ( Traktor und Quad/ATV bis 50 Km/h ) Beginn der Ausbildung: 15 Jahre und 6 Monate Berechtigt zum Lenken von Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h mit allen Anhängern (leicht und schwer). Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h. Landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h mit allen Anhängern. Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschwindigkeit einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht. ATVs (All Terrain Vehicles) landläufig Quads bis 50 Km/h Bauartgeschwindigkeit als Zugmaschine mit weißem Kennzeichen. Theoretische Ausbildung: 20 Unterrichtseinheiten Grundkurs + vier Unterrichtseinheiten spezifisch + praktische Ausbildung in vier Fahrlektionen mit Theorie- und Praxis-Prüfung. Oder für spätberufene Landwirte bei Ausdehnung der Klasse BE auf F in vier Praxiseinheiten, dann die praktische Prüfung.
Omnibus
Klasse D Kraftwagen mit mehr als acht Plätzen für zu befördernde Personen. Ziehen eines leichten Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von maximal 750 kg) unter Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen. Ausbildung: 32 Einheiten Grundkurs und zehn Einheiten spezifischer Kurs plus zwölf Praxis Einheiten und Prüfung Der Führerschein ist auf fünf Jahre befristet und wird nach einer ärztlichen Untersuchung wieder gültig. Ab dem 60. Lebensjahr ist der FS auf zwei Jahre befristet.
D - 95